Informationen zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Hans, überarbeitet von Rechtsanwältin Christine Gerlach, Fachanwältin für Erbrecht.
Informationen zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Hans, überarbeitet von Rechtsanwältin Christine Gerlach, Fachanwältin für Erbrecht.
Tatbestand | Dauer der Frist |
Beginn der Frist ab |
Anfechtung der Annahme- erklärung / Ausland | 6 Wochen / 6 Monate | Kenntnis des Anfechtungsgrundes |
Anfechtung des Erbvertrages / Testaments | 1 Jahr | Kenntnis des Anfechtungsgrundes |
Anfechtung der Ausschlagung oder der Versäumung der Ausschlagungsfrist / Ausland | 6 Wochen / 6 Monate | Kenntnis des Anfechtungsgrundes |
Anfechtung Erbunwürdigkeit, Anfechtungsklage | 1 Jahr | Kenntnis |
Anzeigepflicht Notwendigkeit der Ergänzungspflegschaft | unverzüglich | Kenntnis |
Ausschlagung | 6 Wochen / 6 Monate | Kenntnis / Eröffnung |
Ausstattung, Ausgleichungsansprüche unter Geschwistern, Berücksichtigungszeitraum | ohne Begrenzung | — |
Böswillige Schenkung an Dritte zur Aushöhlung der Rechte aus Erbvertrag / gemeinschaftlichem Testament, Geltendmachung von Ansprüchen | 10 Jahre + 3 Jahre | vor Erbanfall / ab Erbanfall |
Inventar des Nachlasses, Vorlage | 1 – 3 Monate | nach Anforderung |
Mietvertragseintritt, Erklärung | 1 Monat | Kenntnis |
Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Geltendmachung | 3 Jahre | Kenntnis |
Pflichtteilsergänzung, Berücksichtigungszeitraum wegen Schenkung vor dem Tod | 10 Jahre + 3 Jahre | vor Erbanfall / bei Ehegatten ab Scheidung |
Rückforderung der Schenkung wegen Not | 10 Jahre | Kenntnis |
Rückforderung der Schenkung wegen Undank | 1 Jahr | Kenntnis |
Schenkung + Erbschaft / Zusammenrechnung / Erbschaftsteuer | 10 Jahre | Vertragserfüllung Entreicherung |
Vorkaufsrecht Miterbe, Geltendmachung | 2 Monate | Kenntnis |