Informationen wurden für Sie zusammengestellt von Rechtsanwältin Christine Gerlach, Fachanwältin für Erbrecht.
Einzelheiten zur Bestattung kann der Erblasser zu Lebzeiten durch Verfügung regeln. Dies ist auch sinnvoll.
Oft ist es nicht möglich, alle Wünsche des Verstorbenen angemessen umsetzen zu können. Eine zu Lebzeiten errichtete Bestattungsverfügung garantiert eine Umsetzung der Wünsche und ist für Hinterbliebene hilfreich und beruhigend.
Grundlagen
- Die Bestattungsverfügung sollte schriftlich verfasst und vom Verfügenden unterschrieben sein.
- Es ist nicht anzuraten, sie mit einem Testament zu verbinden. Aufgrund der Tatsache, dass die Testamentseröffnung grundsätzlich erst einige Zeit nach dem Todeszeitpunkt stattfindet, falls es sich in öffentlicher Verwahrung befindet. Zu diesem Zeitpunkt ist jedoch bereits die Bestattung vorgenommen worden.
- Es ist anzuraten, das Original der Verfügung bei den persönlichen Unterlagen aufzubewahren.
- Es empfiehlt sich, wenn Personen bestimmt worden sind, die die Totenfürsorge ausüben sollen, diesen bereits zu Lebzeiten eine Kopie der Bestattungsverfügung zu überlassen.
Regelungen (Beispiele)
- Geregelt werden sollten die Einzelheiten der Bestattung, wie beispielsweise Art und Weise und deren Ort.
- Dazu kann geregelt werden, wie die Bestattungsfeierlichkeiten stattfinden sollten, sowie die Auswahl des Grabsteins, der Grabgestaltung sowie der Grabpflege.
- Ebenfalls kann in einer Bestattungsverfügung ausgeführt werden, was mit dem Leichnam nach dem Tode geschehen soll.
- Sollte eine Feuerbestattung gewünscht werden, kann auch geregelt werden, wie mit vorgefundenen Metallteilen, wie z.B. Zahngold, umgegangen werden soll.