Viele erbrechtliche Probleme lassen sich erst lösen, wenn vorher eine Grundfrage geklärt ist.
Unterscheiden Sie die Stellung des
- Erben von der des
- Vermächtnisnehmers und der des
- Pflichtteilberechtigten und der des
- Drittbegünstigten.
Der Erbe (die Erbengemeinschaft) ist der Rechtsnachfolger und übernimmt den Nachlass
in dieser Eigenschaft.
Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch an den Erben, dass dieser Erbe den Vermächtnisanspruch, meist eine Nebenzuwendung, gegenüber dem Vermächtnisnehmer erfüllt.
Der Pflichtteilberechtigte hat nur einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Erben in Höhe
seiner Pflichtteilsquote aus dem Verkehrswert des Nettonachlasses, evtl. zusätzlich aus früheren Schenkungen.
Es kann auch noch Anderweitig Begünstigte bei einem Todesfall geben, z.B. aus Lebensversicherungen und Verträgen zu Gunsten Dritter.
Eine Person kann mehrere solcher Stellungen innehaben.
Das Erbschaftsteuerrecht folgt dem Erbrecht.