Das AGG, umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz, soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Bei einem Verstoß, z.B. im Rahmen von Einstellungsverhandlungen oder Beförderungen kann der Benachteiligte Schadensersatz verlangen.