Haftungsfragen
Jedes Arbeitsverhältnis leidet ganz besonders dann, wenn Fehler passieren und Fragen nach der Haftung geklärt werden müssen.
Arbeitnehmerhaftung
- Der Arbeitnehmer haftet wegen Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung auf Ersatz des Schadens.
Haftung für Sach- und Vermögensschäden beim Arbeitgeber
- Haftungsmaßstab
- Leichte Fahrlässigkeit „Danebengreifen“
» keine Haftung
- Normale Fahrlässigkeit „Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“
» Haftung nach Verschuldensquote
- Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
» volle Haftung Arbeitnehmer
Mankohaftung
- Arbeitnehmer werden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Waren oder Geld anvertraut, die später fehlen
- Für Mankovereinbarung gelten strenge Voraussetzungen
- Klare und eindeutige Regelung
- Angemessener wirtschaftlicher Ausgleich für erhöhtes Risiko
Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei Arbeitskollegen und Dritten
- Haftung nach allgemeinen Vorschriften
§§ 823 ff BGB, 8 StVG
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer haften im Verhältnis zu Dritten als Gesamtschuldner
Haftung für Personenschäden
- Grundsätzlich keine Haftung des Arbeitnehmers
- Haftpflicht der gesetzlichen Unfallversicherung