Haftungsfragen

Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hinweis:
Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Haftungsfragen

Jedes Arbeitsverhältnis leidet ganz besonders dann, wenn Fehler passieren und Fragen nach der Haftung geklärt werden müssen.

Arbeitnehmerhaftung

  • Der Arbeitnehmer haftet wegen Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung auf Ersatz des Schadens.

Haftung für Sach- und Vermögensschäden beim Arbeitgeber

  • Haftungsmaßstab
  • Leichte Fahrlässigkeit „Danebengreifen“
    » keine Haftung
  • Normale Fahrlässigkeit „Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“
    » Haftung nach Verschuldensquote
  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
    » volle Haftung Arbeitnehmer

Mankohaftung

  • Arbeitnehmer werden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Waren oder Geld anvertraut, die später fehlen
  • Für Mankovereinbarung gelten strenge Voraussetzungen
  • Klare und eindeutige Regelung
  • Angemessener wirtschaftlicher Ausgleich für erhöhtes Risiko

Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei Arbeitskollegen und Dritten

  • Haftung nach allgemeinen Vorschriften
    §§ 823 ff BGB, 8 StVG
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer haften im Verhältnis zu Dritten als Gesamtschuldner

Haftung für Personenschäden

  • Grundsätzlich keine Haftung des Arbeitnehmers
  • Haftpflicht der gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn Sie Fragen zur Haftung haben, sprechen Sie uns gerne an!

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
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