Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bei jeder Änderung im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt einem bestimmten Schreiben entscheidende Bedeutung zu. Aus jedem mittels Arbeitsvertrag geregelten Arbeitsverhältnis entstehen Ansprüche, Rechte und Pflichten für die Beteiligte. Für den Abschluss, den Inhalt und die Form des Arbeitsvertrages ist zwar keine Schriftform erforderlich, aber es gibt Ausnahmen.
Für den Abschluss, den Inhalt und die Form des Arbeitsvertrages ist zwar keine Schriftform erforderlich, aber es gibt Ausnahmen:
Regelung des Arbeitsverhältnisses
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!
Das Arbeitsverhältnis beginnt am (…).
Vor seinem Beginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
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Lage der Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zur Zeit (…) Stunden.
Die zeitliche Lage (Beginn, Ende, Pausen), wird gemäß den jeweiligen betrieblichen Belangen von der Geschäftsleitung unter Berücksichtigung der Interessen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin bzw. nach der jeweiligen Betriebsvereinbarung festgelegt.
Auch für eine längere Zeit unverändert gebliebene Arbeitszeitvereilung begründet keinen Anspruch auf Fortgeltung. Sie ist jederzeit durch arbeitgeberseitige Bestimmung abänderbar.
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Überstunden, Über- und Mehrarbeit
Wenn betriebliche Interessen es erfordern, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nach Weisung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten.
Überstunden werden grundsätzlich im Verhältnis 1 zu 1 unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der Wünsche des Arbeitnehmers in Freizeit abgegolten.
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!
Gratifikationen, Sonderzuwendungen
Die Zahlung von Gratifikationen,Tantiemen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch durch mehrmalige Zahlungen wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet.
Herr/Frau (…) ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzubezahlen, wenn er/sie auf Grund eigener Kündigung oder auf Grund außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung der Firma aus einem von ihm/ihr zur vertretenden Grund vor dem 31.3. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!
Die Arbeitnehmerin (…) wird ab dem (…) als Ersatzkraft für die Dauer der Krankheit des Mitarbeiters Herrn (…) beschäftigt. Ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet das Arbeitsverhältnis 2 Wochen nach Mitteilung des Arbeitgebers über die Beschäftigungsaufnahme durch Herrn (…).
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Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet, sofern er zu diesem Zeitpunkt die Regelaltersrente oder eine gleichwertige Altersversorgung beanspruchen kann.
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Das Arbeitsverhältnis der Parteien beginnt am (…) und endet am (…), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Den Parteien bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorbehalten.
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Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG versichert Herr/Frau (…) ausdrücklich, dass er/sie noch nie in seinem/ihrem Leben in einem Arbeitsverhältnis zur Firma gestanden hat. Herr/Frau (…) ist darüber informiert, dass eine unrichtige Angabe hierüber die Firma zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen kann.
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Arbeitsleistungen sind nur nach Anforderung durch den Arbeitgeber zu erbringen. Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden wird von Fall zu Fall einvernehmlich festgelegt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 10, höchstens 12, Stunden.
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!
Vereinbarung: 10 Stunden/Woche mindestens 2 Stunden
– Montag: 5 Stunden
– Dienstag: 0 Stunden
– Mittwoch: 0 Stunden
– Donnerstag: 2 Stunden
– Freitag: 3 Stunden
(abgerufen am Mittwoch, gesamt 10 Stunden)
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Aus jedem mittels Arbeitsvertrag geregelten Arbeitsverhältnis entstehen Ansprüche, Rechte und Pflichten für die Beteiligten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – hier eine Übersicht:
Arbeitnehmer
Die Zahlung von Gratifikationen,Tantiemen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch durch mehrmalige Zahlungen wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet.
Herr/Frau (…) ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzubezahlen, wenn er/sie auf Grund eigener Kündigung oder auf Grund außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung der Firma aus einem von ihm/ihr zur vertretenden Grund vor dem 31.3. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!
Arbeitgeber
Die Zahlung von Gratifikationen,Tantiemen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch durch mehrmalige Zahlungen wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet.
Herr/Frau (…) ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzubezahlen, wenn er/sie auf Grund eigener Kündigung oder auf Grund außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung der Firma aus einem von ihm/ihr zur vertretenden Grund vor dem 31.3. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.
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Bei jeder Änderung im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt einem bestimmten Schreiben entscheidende Bedeutung zu: dem Arbeitszeugnis.
Frau/Herr, geboren (…), wohnhaft (…), war in der Zeit vom (…) bis (…) als Verkäufer/in im Young Fashion-Bereich im (…) für uns tätig.
Zu ihrem/seinem Aufgabegebiet gehörte
Frau/Herr (…) arbeitete zuverlässig und sorgfältig. Sie/Er war stets freundlich, zuvorkommend, kundenorientiert und hilfsbereit. Ihre/Seine Aufgaben bewältigte sie/er jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr/Sein Verhalten gegenüber Kunden war stets einwandfrei.
Nur der Vollständig halber bescheinigen wir, dass Frau/Herr (…), ehrlich, pünktlich und fleißig war.
Wir wünschen Frau/Herrn (…), auf ihrem/seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
(Ort), den (Datum),
(Stempel Arbeitgeber / Unterschrift Vorgesetzter)
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Wie kann man Fehler bei einem Arbeitszeugnis vermeiden?
Jahr für Jahr kommt es zu unzähligen Prozessen vor Arbeitsgerichten, in denen es um Arbeitszeugnisse geht. Schließlich hat das Zeugnis oftmals maßgeblichen Einfluss auf den weiteren beruflichen Werdegang eines Arbeitnehmers. Und Arbeitgeber sollten sich auch bei einem inhaltlich wahren und wohlwollend formulierten Zeugnis der möglichen Haftung gegenüber einem neuen Arbeitgeber bewusst sein.
Empfehlung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten ein Arbeitszeugnis immer einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung vorlegen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben Sie dann auch gleich einen fachlich qualifizierten Beistand an Ihrer Seite – sprechen Sie uns einfach darauf an.