Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses werden oft über den ursprünglichen Arbeitsvertrag hinausgehende Vereinbarungen geschlossen. Diese sollten unbedingt vor der Unterzeichnung einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Erläuterung bzw. Prüfung vorgelegt werden.
Ausgleichsquittung
Ich bestätige, nachfolgende Papiere ordnungsgemäß ausgefüllt erhalten zu haben:
Der Unterzeichnete bekennt, dass das Arbeitverhältnis wirksam beendet worden ist. Er verzichtet auf das Recht, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aus irgendeinem Rechtsgrund gerichtlich geltend zu machen.
Der Unterzeichnete erkennt an, dass ihm Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung nicht mehr gegen die Firma zustehen.
(Ort), den (Datum),
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot §§ 74 ff HGB
Der ausgeschiedene Arbeitnehmer hat 5.000,00 € brutto im Monat verdient. Als Karenzentschädigung erhält er 2.500,00 €. Bei seinem neuen Arbeitgeber verdient er nun 5.200,00 €.
Monatseinkommen alt
5.000,00 €
Karenzentschädigung
2.500,00 €
Monatseinkommen neu
5.200,00 €
Summe Karenzentschädigung und neuer Verdienst
7.700,00 €
abzgl. 110 % aus Monatseinkommen alt
– 5.500,00 €
Überschuss
2.200,00 €
Karenzentschädigung
2.500,00 €
abzüglich Überschuss
– 2.200,00 €
Restentschädigung
300,00 €
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!
Inwieweit die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots sinnvoll ist, sollte zunächst vor dem Hintergrund, ob die Zahlung einer Karenzentschädigung tatsächlich den betrieblichen Interessen entspricht, genau geprüft werden.
Vorsicht bei der Ausformulierung eines Wettbewerbsverbots
Tätigkeit und räumliche Begrenzung müssen so gestaltet sein, dass das Wettbewerbsverbot faktisch kein Berufsausübungsverbot mit der Folge der Unverbindlichkeit darstellt. Ein entsprechendes Beispiel finden Sie unter diesem Text als „Muster„, muss aber für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich bzw. für den jeweiligen Einzelfall anwaltlich geprüft und angepasst werden.
Muster für die korrekte Formulierung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer nicht nur die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen sondern hat auch jeglichen Wettbewerb gegen den Arbeitgeber zu unterlassen.
Das Wettbewerbsverbot endet grundsätzlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Möchte der Arbeitgeber zum Beispiel verhindern, dass sein ehemaliger Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Konkurrenten wechselt, kann durch die schriftliche Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes geregelt werden, wie sich der Arbeitnehmer nachvertraglich zu verhalten hat. Bis zu einer Dauer von maximal 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann unter anderem geregelt werden, dass der ehemalige Arbeitnehmer geschäftliche Handlungen im Geschäftsfeld seines ehemaligen Arbeitgebers unterlässt.
Beispiel für nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Zwischen
(Arbeitgeber)
und
(Arbeitnehmer)
wird folgende Wettbewerbsvereinbarung getroffen:
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!