Ein Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
In erster Linie kommen hier Vermögensdelikte gegenüber dem Arbeitgeber in Betracht wie beispielsweise Spesenbetrug, Arbeitszeitbetrug etc.