Der ausgeschiedene Arbeitnehmer hat 5.000,00 € brutto im Monat verdient. Als Karenzentschädigung erhält er 2.500,00 €. Bei seinem neuen Arbeitgeber verdient er nun 5.200,00 €.
Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!
Inwieweit die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots sinnvoll ist, sollte zunächst vor dem Hintergrund, ob die Zahlung einer Karenzentschädigung tatsächlich den betrieblichen Interessen entspricht, genau geprüft werden.
Vorsicht bei der Ausformulierung eines Wettbewerbsverbots
Tätigkeit und räumliche Begrenzung müssen so gestaltet sein, dass das Wettbewerbsverbot faktisch kein Berufsausübungsverbot mit der Folge der Unverbindlichkeit darstellt. Ein entsprechendes Beispiel finden Sie unter diesem Text als „Muster„, muss aber für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich bzw. für den jeweiligen Einzelfall anwaltlich geprüft und angepasst werden.