Urteil vom 09.06.2011 Aktenzeichen 6 AZR 687/09
Auch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die nicht dem Arbeitnehmer direkt, sondern dem Ehepartner außerhalb der Wohnung ausgehändigt wird, gilt als wirksam übergeben.
Leben Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung und sind sie deshalb nach der Verkehrsanschauung füreinander als Empfangsboten anzusehen, gelangt eine an einen der Ehegatten gerichtete Willenserklärung grundsätzlich auch in dessen Machtbereich, wenn sie dem anderen Ehegatte außerhalb der Wohnung übergeben wird.
» BAG-Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09
» BAG-Pressemitteilung (Nr. 48/11) zu diesem Urteil
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