Die Zeit der Lichter und Geschenke

Die Zeit der Lichter und Geschenke

München.

Wenn man in der Adventszeit durch die Straßen geht, fällt es auf, dass überall Beleuchtungen angebracht worden sind. Dies gilt sowohl für die Häuser, die Weihnachtsmarktbuden
und insbesondere auch für den Christbaum auf dem Marienplatz. Alles leuchtet und funkelt und auch wenn kein Schnee liegt, kommt man doch in Weihnachtsstimmung. Und dies liegt
nicht nur am Glühwein.
Die Adventszeit ist dieses Jahr leider relativ kurz. Obwohl dies so ist, habe ich den Eindruck, dass viele Menschen bereits in Weihnachtsstimmung sind. Man merkt dies insbesondere an
einer gewissen Gelassenheit. Viele sind schon in Vorbereitung auf das Weihnachtsfest, sie kaufen Lebensmittel ein, kümmern sich darum, einen Weihnachtsbaum zu ergattern, der
auch jedem in der Familie gefällt, und überall duftet es nach Glühwein und Plätzchen.

Kaminfeuer werden angezündet und Traditionen gepflegt. Ich finde es immer wieder interessant, dass insbesondere der Film „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ für viele Menschen
nach wie vor zum Weihnachtsfest dazugehört. Immerhin ist der Film schon 50 Jahre alt. Ich nehme an, dass Ihnen die Handlung bekannt ist. Es geht hier um Aschenbrödel, welche
nach dem Tod des Vaters von ihrer Stiefmutter und der Stiefschwester drangsaliert wird.

Aschenbrödel hat es nicht leicht und muss hart arbeiten. Sie selber wohnt in einer kleinen Dachkammer, während die Stiefmutter und die Stiefschwester das restliche Gut bewohnen
und bewirtschaften lassen. Auch wenn natürlich am Ende alles gut ausgeht, weil Aschenbrödel ihren Märchenprinzen findet, der sie vom elterlichen Gut in sein Schloss entführt, könnte
man sich jedoch schon die Frage stellen, warum der Vater von Aschenbrödel für den Fall seines Todes nicht vorgesorgt hat. Es wäre ihm schließlich ein Leichtes gewesen, das Gut
der Stiefmutter als Alleinerbin zu hinterlassen und Aschenbrödel wenigstens eine Wohnrecht einzuräumen oder andersherum. Damit wäre für Aschenbrödel gesorgt gewesen, auch die
Stiefschwester hätte bedacht werden können.

Vielen Eltern ist es wichtig, gerade in Patchworkfamilien, dafür zu sorgen, dass alle Kinder gleichbehandelt werden. Dies stellt sich oftmals als schwierig dar. Aufgrund dessen, dass
Stiefkinder keine Erbberechtigung haben, muss aktiv durch die Erstellung eines Testamentes dafür gesorgt werden, dass diese im Falle eines Todes bedacht werden.
Man kann jedoch auch Vorsorge in der Art treffen, dass bereits zu Lebzeiten die Immobilie
an Kinder und Stiefkinder übertragen wird. Auch Stiefkinder haben, was oftmals nicht bekannt ist, einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Selbstverständlich muss
es gut überlegt sein, ob man zu Lebzeiten sein Eigentum aus der Hand gibt. Meiner Meinung nach ist hier insbesondere wichtig, den Aspekt der Eigensicherung des Übergebers nicht zu
unterschätzen. Aufgrund dessen ist es sinnvoll, ein Wohn- bzw. Nießbrauchsrecht bei der Übertragung zu vereinbaren.

Genau diesen Fall hatte ich jetzt. Mein Mandant, der in einer Patchworkfamilie lebt, wollte sowohl seine eigene Tochter als auch seine Stieftochter mit einem Geschenk zu Weihnachten überraschen. Er plante, die ihm gehörige Eigentumswohnung auf beide zu übertragen. Das Verhältnis zwischen allen ist sehr gut. Ich musste ihm jedoch erklären, dass das als
Überraschung angedachte Geschenk so in der Art nicht möglich ist. Hierzu ist notwendig, dass ein notarieller Vertrag zwischen allen geschlossen wird. Dies heißt, dass also sowohl
der Übergeber als auch Kind und Stiefkind zusammen unterschreiben müssen. Somit war es leider nicht möglich, eine Überraschung zu Weihnachten vorzunehmen. Mein Mandant hatte
zunächst auch nicht vor, sich ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht einräumen zu lassen.
Schließlich ist das Verhältnis ja hervorragend. Auch wenn es zum Zerwürfnis zwischen den Kindern und ihm kommen sollte, ist nicht davon auszugehen, dass er ohne Einräumung eines Wohnrechtes in einem Stall, wie Maria, Josef und das Christuskind übernachten muss.
Bei den momentanen Mietpreisen jedoch ist es mit Sicherheit schwierig, eine adäquate Wohnung zu einem Mietpreis zu erhalten, die noch bezahlbar ist.

Aufgrund dessen ist die Absicherung durch die Einräumung eines Wohn- bzw. Nießbrauchsrechtes meiner Ansicht nach unumgänglich, wenn dieser Gedanke im Vordergrund steht.
Man weiß nie, wie sich Verhältnisse entwickeln. Es kann weiter so gut gehen, wie bisher oder, was leider auch häufig vorkommt, es kann zum Zerwürfnis kommen. In diesem Fall hat
man als Übergeber schlechte Karten. Natürlich kann man sich ebenfalls durch Rücktrittsrechte absichern, beispielsweise bei grobem Undank, aber die Einräumung eines Wohn bzw. Nießbrauchrechtes gibt einem Übergeber größere Sicherheit.
Ich hoffe für Sie, dass Sie alle ein friedliches Weihnachtsfest haben mit schönen Überraschungen und Geschenken. Genießen Sie die Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben oder,
wenn Sie alleine sind, wünsche ich Ihnen viel Kraft und gute Gedanken.

Ihnen allen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes Jahr 2024

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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