Familienrecht

Statistisch wird heute jede dritte Ehe geschieden. Kompetente Beratung durch einen Fachanwalt ist daher sowohl vor der Eheschließung, in akuten Krisensituationen oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens unerlässlich.

Schwerpunkte, alphabetisch

Berliner Testament
Düsseldorfer Tabelle
Ehescheidung
Ehevertrag
Ehewohnung
Erbrecht
Güterrecht
Lebenspartnerschaft
Scheidung
Scheidungsvereinbarung
Sorgerecht
Umgang
Unterhalt
Vermögensauseinandersetzung
Zugewinnausgleich

Anwaltliche Tätigkeiten

  • Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags.
  • Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • Ehescheidung. Sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a..
  • Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
  • Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrags mit Erbvertrag, steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder, vgl. auch Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht.
  • Beratung bei Adoption
  • Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt

Ergänzungen

Seminarangebot:
Unternehmerehe

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