Voraussetzung eines Auskunftsanspruches

Voraussetzung eines Auskunftsanspruches

Das OLG Karlsruhe hat mit Datum vom 09.12.2014, Aktenzeichen 8 O 187/13, entschieden, dass für die Geltendmachung eines Auskunftsanspruches nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2325 BGB bezüglich des Pflicht­teils­ergänzungsanspruches das Vorliegen einer Schenkung nicht feststehen muss.

Bei ausreichenden Anhaltspunkten für möglicherweise pflicht­teilsrelevante Vorgänge muss sich die Auskunft auf alle Um­stände erstrecken, die für die Beurteilung bedeutsam sind, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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