Dieser Artikel aus dem Bereich Steuerrecht / Steuerstrafrecht ist nicht mehr aktuell!
Nachdem der Bundesfinanzhof in einem Beschluss vom 27.09.2012 (Az: II R 9/11) die derzeitigen Begünstigungsregelungen für die Übertragung von Einzelunternehmen, Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften für verfassungswidrig hält, müssen nun die Karlsruher Richter abschließend darüber entscheiden.
Nachdem die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 08.07.2014 stattgefunden hat, ist mit einer Entscheidung im Herbst 2014 zu rechnen.
Wie das Gericht entscheiden wird ist derzeit noch nicht absehbar. Nicht völlig ausgeschlossen ist, dass das Gericht das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz insgesamt für verfassungswidrig erklärt. In diesem Fall könnte die derzeitige Regelung zukünftig bzw. auch für die Vergangenheit für unanwendbar erklärt werden.
Wahrscheinlicher ist jedoch, dass Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt werden und dass die derzeitigen Regelungen für eine Übergangszeit anwendbar bleiben bis der Gesetzgeber die verfassungswidrigen Bestimmungen nachbessert.
Fazit
Wer sich mit dem Gedanken trägt, in absehbarer Zeit Vermögen übertragen zu wollen, sollte jetzt die Gelegenheit nutzen, um fachlichen Rat einzuholen. Verbessern dürften sich die steuerlichen Bedingungen für Vermögensübertragungen in Zukunft wohl nicht.
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