Schwiegereltern können Grundstücksschenkungen an ihre Schwiegerkinder innerhalb einer Frist von 10 Jahren rückabwickeln

Schwiegereltern können Grundstücksschenkungen an ihre Schwiegerkinder innerhalb einer Frist von 10 Jahren rückabwickeln

Eltern lassen ihren Kindern und deren Ehe­part­nern häufig kostspielige Geschenke zukommen. Lassen sich die Eheleute dann scheiden, stellt sich die Frage, inwieweit die Geschenke vom Schwiegerkind Schenkungen zurückverlangt werden.

Der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 181/13) hat hierzu ent­schieden, dass bei Scheitern einer Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über die Störung der Ge­schäftsgrundlage erfolgen kann. Voraussetzung für eine Rück­abwicklung ist hierbei, dass ein Festhalten an der Schen­kung für die Schwiegereltern unzumutbar ist und das Schwie­ger­kind erkennen konnte, dass die Schenkung unter der Voraussetzung erfolgt sei, dass die Ehe fortbestehe.

In seinem Urteil hat sich der Bundesgerichtshof auch zu der Frage geäußert, innerhalb welcher Fristen derartige Schen­kun­gen rückabgewickelt werden können. Nachdem es sich hier um eine grundstücksbezogene Störung der Geschäftsgrundlage handelt, greift nicht die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB, sondern die Verjährungsfrist nach § 196 BGB. Danach unterliegen u.a. Ansprüche auf Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück einer 10-jährigen Verjährungsfrist.

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Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
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Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Eherecht und Familienrecht
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