In der in dem Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen umfassenden Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht der sogenannten steuerlichen Belastungsgleichheit vor. Bei den umstrittenen Vorschriften handelt es sich um die §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Inhalt war, dass Firmenerben beim Übergang des Unternehmens von den Steuern teilweise oder ganz befreit werden können, wenn der Betrieb mehrere Jahre fortgeführt wird, die Arbeitsplätze erhalten bleiben und ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist.17
In Zukunft dürfen jedoch nur noch kleinere und mittlere Familienunternehmen vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und die dort vorhandenen Arbeitsplätze nicht zu gefährden.
Die bisherigen Regelungen gelten bis zum 30.06.2016 fort. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber Zeit für eine Neuregelung gegeben.
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