Der digitale Nachlass stellt Erben immer wieder vor Probleme, da er meist weitgehend ungeklärt ist. Diesen kann man jedoch vorbeugen.
Was nach dem Tod eines Menschen mit seinen Account-Daten passiert, hängt von dem Erblasser selbst ab. Trifft er keine Verfügung, fallen die E-Mails, welche unter die Persönlichkeitsrechte fallen, den Angehörigen zu. Alle weiteren Verträge gehen auf die Erben über.
Seit 2013 Google bietet für die Dienste Gmail (E-Mail), Google Drive (Netz-Festplatte), Picasa (Fotoservice) und Google+ (soziales Netzwerk) eine Lösung an.
Google gibt seinen Nutzern hierbei die Möglichkeit, ihren digitalen Nachlass zu regeln. Das Unternehmen stellte Einstellungen für den Fall vor, dass ein Google-Konto längere Zeit nicht mehr genutzt wird.
Der Nutzer kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:
- Es besteht die Möglichkeit, die Daten automatisch löschen zu lassen. Als möglicher Zeitraum wird ein Spielraum von 3, 6, 9 oder 12 Monaten eingeräumt.
- Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, dass das System die Einwahldaten für Google-Dienste an bestimmte Personen übermittelt, beispielsweise per SMS.
Für alle anderen Online- und Cloud-Dienste kann man den digitalen Nachlass und den Umgang mit den vorhandenen Daten derzeit nur mit einer testamentarischen Verfügung regeln. Sollte kein Testament vorhanden sein bzw. erstellt werden wollen, besteht die Möglichkeit, eine digitale Vorsorgevollmacht zu fertigen. Diese sollte ebenfalls handgeschrieben und unterschrieben sein. Es ist vorteilhaft, ebenfalls die vollständigen Zugangsdaten zu hinterlegen.
Siehe auch:
Wichtige Entscheidung für Erben, wenn der Nachlass ein Facebook-Konto beinhaltet
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