Beschluss vom 25.01.2012 OLG München
- Pflicht des Grundbuchamtes, ein öffentliches Testament selbständig und umfassend auszulegen.
- Die Pflicht zur umfassenden Auslegung bezieht sich auch auf eine etwa einzutragende Nach- und Ersatznacherbfolge sowie Befreiungen des Vorerben.
Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Über den Autor