Pflicht des Grundbuchamtes zur umfassenden Auslegung bei Nach- und Ersatznacherbfolge

Pflicht des Grundbuchamtes zur umfassenden Auslegung bei Nach- und Ersatznacherbfolge

Beschluss vom 25.01.2012 OLG München

  1. Pflicht des Grundbuchamtes, ein öffentliches Testament selbständig und umfassend auszulegen.
  2. Die Pflicht zur umfassenden Auslegung bezieht sich auch auf eine etwa einzutragende Nach- und Ersatznacherbfolge sowie Befreiungen des Vorerben.

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Christine Gerlach author

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