Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben

Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben

Beschluss vom 15.12.2011 AG Berlin

Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters nach § 11b VermG kann die Vorlage einer beglau­big­ten Abschrift der Bestellungsurkunde ausreichend sein, wenn ein Notar zeitnah zu einer beantragten Grundbucheintragung bestätigt, dass die Urschrift bei Abgabe der zur Eintragung vorliegenden Grundbucherklärung vorgelegen hat.

Das Grundbuchamt hat nicht zu prüfen, ob die Bestellung richtig und rechtmäßig erfolgt ist.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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