Die sog. Gleitzone wurde entsprechend angepasst und umfasst nunmehr den Bereich von 450,01 € – 850,00 €. Für Verträge die vor dem 1.1.2013 abgeschlossen wurden bleibt es zunächst bei der bisherigen Regelung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Minijob-Reform stellt die grundsätzliche Rentenversicherungspflicht dar. Von dieser Verpflichtung kann sich der geringfügig Beschäftigte jedoch auf Antrag befreien lassen. Die bisherige Regelung sah eine grundsätzliche Versicherungsfreiheit vor, mit der Möglichkeit die volle Versicherungspflicht zu wählen.
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