Unternehmen, also auch GmbHs, werden in Größenklassen eingeteilt. Hier gibt es (neben den Vorschriften über Mitbestimmung, Betriebsrat) zwei Systeme, die gern verwechselt werden: Die gesetzlichen Größenklassen von Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB, eingeteilt in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmeranzahl, betreffen die Pflichten hinsichtlich der Differenzierung und des Umfanges der Jahresabschlüsse, sowie der Prüfungs- und Publizitätspflicht. Die Größenklassen hinsichtlich der Außenprüfungen durch das Finanzamt, nämlich Kleinbetriebe, Mittelbetriebe und Großbetriebe, eingeteilt nach Betriebsart, Umsatzerlöse oder steuerlichen Gewinn, werden turnusgemäß vom Finanzministerium festgelegt und angepasst, zuletzt für den 1.1.2007, und betreffen die Häufigkeit dieser Betriebsprüfungen.