Zu den Sonderausgaben zählen Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Sonderausgaben mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte und führen zu einer Verringerung der Steuerlast. Folgende Aufwendungen werden als Sonderausgaben anerkannt: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (siehe Punkt Realspliting), Renten und dauernde Lasten, die auf einen bestimmten Verpflichtungsgrund beruhen, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und an die Bundesanstalt für Arbeit (Vorsorgeaufwendungen), Beiträge zu Versicherungen auf den Lebens- oder Todesfall, Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, gezahlte Kirchensteuer, Schulgeld, Spenden, Ausbildungskosten.