Bankgeheimnis

Die nachfolgenden Informationen wurden von Rechtsanwalt und Steuerberater Harald Halbig zusammengestellt.

Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Bankgeheimnis und automatischer Informationsaustausch

Das Bankgeheimnis in den Staaten bzw. Gebieten wie der Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg, Österreich, Monaco und den Kanalinseln hat in den vergangenen Jahrzehnten dazu geführt, dass viele vermögende Personen mit Wohnsitz in Deutschland einen Teil Ihres Vermögens bei Bankinstituten und Versicherungsunternehmen in diesen Staaten angelegt haben.

In der Hoffnung, dass die Existenz dieses Vermögens den deutschen Finanzbehörden unbekannt bleiben wird, wurden die daraus erzielten Kapitaleinkünfte in Deutschland oftmals nicht versteuert.

Wie stellt sich die internationale Situation dar?

Durch den Ankauf von sog. Steuerdaten CD´s durch deutsche Behörden aber auch die Weitergabe dieser Daten an Behörden anderer Staaten kam das Bankgeheimnis ins Wanken. Vor allem der massive Druck der USA auf schweizerische Großbanken hat dazu geführt, dass das schweizerische Bankgeheimnis in Bezug auf US-Bürger faktisch aufgehoben wurde.

Auch der zunehmende Druck von EU, G20 und OECD haben dazu geführt, dass sich Staaten wie die Schweiz, Österreich, Lichtenstein oder Luxemburg dazu bereit erklärt haben, an einem automatischen Informationsaustausch teilzunehmen. Bei diesem verpflichten sich die teilnehmenden Staaten gegenseitig Kontodaten von ausländischen Personen an deren Wohnsitzfinanzämter weiterzuleiten. Das Bankgeheimnis für Steuerausländer wurde damit faktisch aufgehoben.

Seit 2017 werden Steuerinformationen (die ab dem 1.1.2016 gesammelt wurden) zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht. Ursprünglich erfolgte der Informationsaustausch zwischen 58 Staaten und Territorien. Zwischenzeitlich hat sich der Kreis der teilnehmenden Staaten und Territorien auf 107 erweitert.

Individuelle Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

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