Die nachfolgenden Informationen wurden von Rechtsanwalt und Steuerberater Harald Halbig zusammengestellt.
Jedermann kann neben seinem regulären Arbeitsverhältnis zusätzlich einen Mini-Job ausüben, ohne eigene Belastung mit Steuern oder Sozialversicherung.
Hier eine Übersicht der Regelungen (gültig ab 1. Oktober 2022):
Alle geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs) werden zusammengerechnet. Überschreitet das zusammen- gerechnete Entgelt die 520 € Grenze, besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, für Entgelte zwischen 520,01 € und 2000,00 € siehe oben Midi-Job