Beschluss vom 14.10.2011 FG München
Leistungen des Erben aufgrund von Vermächtnissen an Geschwister dienen regelmäßig der Gleichstellung, nicht der Existenzsicherung und sind daher keine Versorgungsleistungen.
Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Über den Autor