Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012

Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012

Gemäß der Pressemitteilung Nr.36/2011 vom 12.12.2011 des Oberlandesgerichts Düssel­dorf gelten für 2012 die gleichen Unterhalts­beträge und Selbst­behalts­sätze wie schon 2011.

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetz­liche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und Deutschen Unter­halts­leitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

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Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
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Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Eherecht und Familienrecht
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