Keine Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Alleinerben

Keine Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Alleinerben

Der Alleinerbe hat gegen den seine Ansprüche geltend machenden Pflichtteilsberechtigten keinen Auskunftsanspruch über die Höhe der vorausempfangenen leb­zeitigen Zuwendungen der Erblasserin (OLG München 21.03.2013, Aktenzeichen 14 U 3585/12).

Das OLG München hat entschieden, dass für eine analoge Anwendung des § 2057 BGB weder materielle noch prozessuale Gründe bestehen.

In der Praxis bedeutet dies, dass § 2057 BGB grundsätzlich unter Miterben gilt. Die analoge Anwendung von § 2057 BGB in Verbindung mit § 2316 BGB ist dennoch inzwischen im Pflichtteilsrecht anerkannt. Sie ist gängige Praxis für ein Auskunftsbegehren des Pflichtteilsberechtigten gegen einen anderen Pflichtteilsberechtigten.

Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig geworden ist, muss abgewartet werden, ob Revision zum BGH eingelegt wird und wie der BGH im Weiteren abschließend entscheiden wird.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
Kontakt: (089) 55 21 44-0, per E-Mail oder über unser Kontaktformular

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
Call Now Button