Dies hat das OLG Hamm am 25.04.2013, Az: 15 W 398/12, entschieden. Dies gilt auch dann, wenn der Richter die Sache dem Rechtspfleger zur Entscheidung übertragen, jedoch keine bindende Festlegung getroffen hat, dass testamentarische Erbfolge nicht eingetreten ist und deshalb ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge zu erteilen ist.
Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Über den Autor