Die neue Regelung des Erb-Kollisionsrechtes durch die EU-ErbVO tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft. Zweck der Neuregelung ist es, die immer häufiger werdenden Erbrechtsfälle mit internationalem Hintergrund zu vereinfachen. Gemäß Artikel 83 Abs. 1 EU-ErbVO findet die Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17.08.2015 oder danach verstorben sind.
Die EU-ErbVO regelt hierbei insbesondere vier grobe Bereiche:
- Die internationale Zuständigkeit,
- das anzuwendende Erbrecht,
- die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Nachlasssachen sowie
- die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
Die EU-ErbVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur neuen EU-Erbrechtsverordnung.
Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
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