Beschluss vom 14.06.2011 Landgericht Dessau-Roßlau
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Die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung betreffend der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses erfordert die substantiierte Darlegung eines Grundes für die Annahme, dass das Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden ist.
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