Keine Erhöhung der Erbquote bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut

Keine Erhöhung der Erbquote bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut

Beschluss vom 05.08.2011 OLG Köln

  1. Bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut findet ein Zugewinn­ausgleich durch Erhöhung der Erbquote des Ehegatten nach § 1371 Abs. 1 BGB nicht statt.

    Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
Kontakt: (089) 55 21 44-0, per E-Mail oder über unser Kontaktformular

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
Call Now Button