In dem Abkommen geht es unter anderem darum, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland welche bisher unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt haben, dieses entweder anonym nachversteuern, oder ihre Konten gegenüber den deutschen Finanzbehörden offenlegen müssen. Künftige Kapitalerträge und -gewinnen sollen einer Abgeltungssteuer unterworfen werden. Der Abgeltungssteuersatz entspricht dabei dem in Deutschland geltenden Steuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) für Kapitaleinkünfte von 26,375 %.
Im Rahmen der Nachversteuerung wird eine einmalige Steuer auf den derzeitigen Vermögensbestand erhoben. Die Steuerbelastung liegt zwischen 19 % und 34 % des Vermögensbestandes, je nach Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle dieser anonymen Besteuerung besteht auch die Möglichkeit, die Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Finanzbehörden offenzulegen.
Dieses Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.
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