Beschluss vom 16.11.2011 FG Köln
Die Gleichbehandlung von Geschwistern mit dem in Steuerklasse 1 erfassten Personenkreis gemäß § 15 Abs. 1 ErbStG, insbesondere im Hinblick auf die vom ErbStG in neuerer Zeit begünstigte eingetragene Lebenspartnerschaft, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zwingend geboten.