Beschluss vom 07.11.2011 OLG Saarbrücken
Das Nachlassgericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung von Amts wegen die Sicherstellung eines Erbscheins anordnen, wenn sich objektive Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Erblasser entgegen der bisher bekannten Tatsachen möglicherweise ein erbberechtigtes Kind gehabt hat.