Lohnsteuer: Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

Lohnsteuer: Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

Quelle: BFH-Pressemitteilung Nr. 84/12, Pressemitteilung vom 12.12.2012, BFH-Urteil vom 05.07.2012, Aktenzeichen VI R 50/10

Kosten für Telefongespräche, die wäh­rend einer Auswärtstätigkeit von min­destens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 5. Juli 2012 VI R 50/10 entschieden.

Der Kläger, ein Marinesoldat, führte während eines länge­ren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefon­gespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 €. Die Kosten machte er vergeblich in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht hat der Klage stattgegeben. Die Revision des Finanzamts hatte keinen Erfolg.

Zwar handelt es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden regel­mäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Nach einer mindestens einwöchigen Aus­wärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aber aus der Ferne nur durch über den normalen Lebens­bedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür an­fal­lenden Aufwendungen können deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlassten Mehraufwand der Er­werbs­sphäre zuzuordnen sein.

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Über den Autor

Harald Halbig author

Rechtsanwalt und Steuerberater in München
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Steuerberatung, Steuerstrafrecht, strafbefreiende Selbstanzeige, Bilanzrecht, Rechtsbehelfsverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Vermögensübertragungen, Erbschaftsteuerrecht

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