Beschluss vom 18.05.2011 FG Münster
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Die Schenkungssteuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. für Schenkungen an Ehegatten hinsichtlich des Familienheims scheidet aus, wenn die Immobilie nicht den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet, sondern nur als Feriendomizil genutzt wird.