Gesetz zur Einführung des zentralen Testaments­regis­ters ist verkündet worden.

Gesetz zur Einführung des zentralen Testaments­regis­ters ist verkündet worden.

Das Gesetz zur Modernisierung des Benach­rich­ti­gungs­wesens in Nachlasssachen durch Schaffung eines zentralen Testaments­regis­ters bei der Bundesnotarkammer wurde am 27.12.2010 verkündet.

Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, das Meldewesen in Nachlasssachen zu vereinfachen, zu beschleunigen und insbesondere auch für Europa tauglich zu machen.

Dieses zentrale Testamentsregister wird elektronisch geführt werden bei der Bundesnotarkammer. In Zukunft wird es einen einheitlichen Meldeweg zur Registrierung geben. Damit wird eine Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung eines Nachlasses stattfinden.

Das Gesetz ist teilweise am Tag nach der Verkündigung, also am 28.12.2010 in Kraft getreten, teilweise wird es jedoch erst am 01.01.2012 in Kraft treten.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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