Am 08.06.2012 hat der Rat der EU-Justizminister die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten.
Insbesondere legt die Verordnung einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.
Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
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