Am 08.06.2012 hat der Rat der EU-Justizminister die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten.
Insbesondere legt die Verordnung einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.