Viele Menschen denken, dass die Erstellung eines Testamentes oder einer anderen letztwilligen Verfügung nicht wirklich schwierig ist, wenn man weiß, wer Erbe oder Vermächtnisnehmer werden soll. Oft ist auch bekannt, dass man, um ein gültiges Testament zu erstellen, gewisse Formalien einhalten muss. Inzwischen ist auch weithin bekannt, dass ein auf dem Computer erstelltes Testament nicht wirksam ist. Warum sollte ich mich also von einem Anwalt bezüglich der Erstellung eines Testamentes beraten lassen? Ganz einfach, weil man, auch wenn man weiß, welche Person welche Vermögenswerte nach dem Tode erhalten soll, dies oft falsch formuliert. In einem solchen Fall kommt es dann häufig vor, dass man nicht weiß, was der Testierende wollte. Dies muss dann durch Auslegung des Nachlassrichters ermittelt werden. Oftmals ist es nicht offensichtlich, wer tatsächlich Erbe werden soll, wer Vermächtnisnehmer geworden ist oder ob beispielsweise eine Ausgleichung unter Miterben stattfinden soll. Wenn die Formulierungen nicht klar sind, kann es zu großen Streitigkeiten kommen, die jahrelang dauern können und häufig enorme Kosten verursachen. Oftmals kann der Wille des Erblassers nicht umgesetzt werden, da dieser schlichtweg nicht erkennbar ist. Dem Richter bleibt dann nur, eine Auslegung des Testamentes vorzunehmen und das festzustellen, was für ihn aus seiner Sicht das Naheliegendste ist. Genau das möchte man ja nicht, ansonsten müsste man kein Testament erstellen.
Die Problematik bei der Erstellung eines Testamentes liegt darin, dass man selbst weiß, was man möchte und somit bei Fertigung eines Testamentes für einen selbst völlig logisch und nachvollziehbar ist, was das Testament aussagen soll. Für Dritte ist dies aber eben nicht so. Es fängt grundsätzlich schon oft damit an, dass man nicht die richtigen Ausdrücke benutzt. Wenn man beispielsweise in einem Testament die Worte Erbe oder Vermächtnisnehmer verwendet, ist offensichtlich, dass der Erbe derjenige sein soll, der den Nachlass erhält, der Vermächtnisnehmer jedoch nur einen Anspruch gegen den Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses haben soll. Somit kommt es zu keinen Streitigkeiten, wer von mehreren Personen Erbe oder Vermächtnisnehmer ist. Diese Kenntnis ist wichtig.
Ebenso ist vielen nicht bewusst, wie schwierig und umfangreich das Erbrecht ist. In einem Testament kann man viele Dinge regeln. Sei es, dass man die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten unter Strafe stellt, so dass im Falle des Todes des länger lebenden Ehegatten das Kind nicht Schlusserbe sondern lediglich Pflichtteilsberechtigter wird, oder, dass man bei einem Testament mit Bindungswirkung, also mit der Wirkung, dass eine Änderung nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten nicht mehr möglich ist, dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit gibt, innerhalb einer bestimmten Personengruppe doch noch einmal eine Änderung vorzunehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dies explizit in dem Testament festgehalten wurde. Je exakter das Testament formuliert ist, desto weniger Streitigkeiten gibt es im Todesfall.
Da eine Pflichtteilsentziehung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, ist es sinnvoll, sich über legale Möglichkeiten beraten zu lassen, wie die Höhe des Pflichtteiles minimiert werden kann. Auch gerade bei sogenannten Behindertentestamenten ist es dem Erblasser wichtig, dass der bedachte Mensch mit Handicap das Erbe, welches er erhält, für sich nutzen kann und nicht auf eine möglicherweise bezahlte Sozialhilfe angerechnet wird. Jedoch ist vielen gar nicht bekannt, dass es Möglichkeiten gibt, hier vorsorglich eine Regelung zu treffen. Ebenfalls darf die steuerliche Komponente nicht übersehen werden. Es gibt zwar Freibeträge, diese jedoch optimal auszunutzen, ist nur möglich, wenn man weiß, wie eine Verteilung des Nachlasses auch aus steuerlicher Sicht stattfinden kann.
Oftmals wird erst bei einer Besprechung deutlich, auf was bei einer Testamentserrichtung geachtet werden muss, damit nach dem Tod eine reibungslose Abwicklung stattfinden kann.
Falls Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Testament zu erstellen, sind wir bei der Abfassung gerne behilflich.