In dem Verfahren II R 9/11 überprüft der Bundesfinanzhof (BFH) die Vereinbarkeit des neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.
Folgende Gesichtspunkte kommen zum Tragen:
Verfassungsmäßigkeit der Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (Fremde) bei Erwerbsvorgängen im Jahr 2009.
Verfassungsmäßigkeit der Begünstigung von Betriebsvermögen, Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Mit Beschluss vom 05.10.2011 hat der BFH nunmehr das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten.