Auslegung eines Ehegattentestaments

Auslegung eines Ehegattentestaments

Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom 17.07.2013, Aktenzeichen I-3 Wx 76/13, entschieden, dass eine Wieder­ver­hei­ra­tungs­klausel für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft keine Geltung hat.

Die Bestimmung in einem Ehegattentestament „auch wenn der Überlebende von uns wieder heiratet, soll unsere Ver­fügung bestehen bleiben und nur die Wechselbezüglichkeit zu den Verfügungen des Erstversterbenden aufgehoben werden“ könne im Allgemeinen nicht ergänzend dahingehend ausgelegt werden, dass dies nach dem Willen des Erblassers auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft gelten soll.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
Kontakt: (089) 55 21 44-0, per E-Mail oder über unser Kontaktformular

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
Call Now Button