Zwangsmittel gegen den Notar wegen Nichterteilung von Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Zwangsmittel gegen den Notar wegen Nichterteilung von Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Das OLG Stuttgart hat mit Datum vom 27.01.2014, Az.: 19 W 3/14, entschieden, dass die Aus­kunfts­verpflichtung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet ist, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat.

Dies gilt auch, wenn die Mitwirkung eines Dritten, ins­be­son­dere eines Notars, notwendig ist.

Grundsätzlich fallen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Notariate nicht den jeweiligen Antragstellern zu. Sind diese Antragsteller aber gleichzeitig Schuldner eines Anspruchs, insbesondere eines Auskunftsanspruchs, so obliegt es ihnen nicht nur, auf eine zeitnahe Erledigung mit Nachdruck gegen­über dem Notar hinzuwirken, sondern bei Erfolglosigkeit dieses Bestrebens ggf. Rechtsbehelfe gegen den Notar zu ergreifen oder einen anderen Notar zu beauftragen.27

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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