Zustimmung der Miterben zur Löschung eines Grundpfandrechts notwendig

Zustimmung der Miterben zur Löschung eines Grundpfandrechts notwendig

Das OLG Hamm hat mit Datum vom 05.02.2014, Aktenzeichen 15 W 1/14, einen Beschluss zur Löschung eines Grund­pfand­rechts gefällt.

Eine für eine Erbengemeinschaft eingetragene Grundschuld im Grundbuch nur dann gelöscht werden kann, wenn sämtliche eingetragenen Miterben zustimmen und dies grundbuchverfahrensrechtlich nachgewiesen werden kann.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
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Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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