Das OLG Hamm hat mit Datum vom 05.02.2014, Aktenzeichen 15 W 1/14, einen Beschluss zur Löschung eines Grundpfandrechts gefällt.
Eine für eine Erbengemeinschaft eingetragene Grundschuld im Grundbuch nur dann gelöscht werden kann, wenn sämtliche eingetragenen Miterben zustimmen und dies grundbuchverfahrensrechtlich nachgewiesen werden kann.