Bekanntlich müssen Kinder, welche über ein Einkommen über ihrem Selbstbehalt (derzeit 1.800,00 €/mtl.) verfügen, Unterhalt für Ihre Eltern bezahlen, soweit diese mit ihrem eigenen Einkommen beispielsweise anfallende Heimkosten nicht bezahlen können.
Verfügt ein unterhaltspflichtiges Kind über keine eigenen Erwerbseinkünfte, weil es beispielsweise mit seinem Ehepartner zusammen wohnt, bedeutet dies jedoch nicht, dass kein Elternunterhalt geschuldet ist.
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