In seiner Entscheidung vom 06.03.2024 (2 UF 1201/23 e) hat das OLG München sich eingehend mit der Frage des Selbstbehaltes von Kindern bezüglich des Elternunterhaltes befasst und festgestellt, dass dem Alleinstehenden ein Selbstbehalt in Höhe von 5.500 € netto monatlich zuzugestehen ist, bevor von Ihm die Leistung von Elternunterhalt verlangt werden kann.
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