Schlagwort-Archiv Erbausschlagung

Erbausschlagung

Frage: Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Antwort: Ja, eine Ausschlagung ist grundsätzlich gem. § 1945 BGB gegenüber dem Nachlassgericht möglich. Eine Ausschlagung kann sowohl direkt beim Nachlassgericht als auch bei einem Notar vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die Frist des § 1944 BGB beachtet wird. Die Ausschlagungserklärung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen, wenn der Erbe sich im Inland aufhält.

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.