Schlagwort-Archiv 2014

Taschen­geld und Eltern­unter­halt

Bekanntlich müssen Kinder, welche über ein Einkommen über ihrem Selbstbehalt (derzeit 1.800,00 €/mtl.) verfügen, Unterhalt für Ihre Eltern bezahlen, soweit diese mit ihrem eigenen Einkommen beispielsweise anfallende Heim­kosten nicht bezahlen können.

Verfügt ein unterhaltspflichtiges Kind über keine eigenen Er­werbseinkünfte, weil es beispielsweise mit seinem Ehepartner zusammen wohnt, bedeutet dies jedoch nicht, dass kein Eltern­unterhalt geschuldet ist.

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