Beginn der Ausschlussfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

Beginn der Ausschlussfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

Beschluss vom 21.04.2011 LG Rottweil

  1. Es liegt keine wesentliche Weiternutzung des verschenkten Gegenstands vor, der die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB hindern würde, wenn das mit Übergabevertrag vorbehaltene Wohnungsrecht für die Übergeberin nur ca. 11% der Gesamtfläche des verschenkten Gegenstandes ausmacht.

     Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
Kontakt: (089) 55 21 44-0, per E-Mail oder über unser Kontaktformular

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
Call Now Button