München, 14.10.2019
Die Erstellung eines Testamentes oder einer anderen letztwilligen Verfügung ist oftmals eine Angelegenheit, die man nicht gerne in Angriff nimmt. Schließlich muss man sich mit dem eigenen Tod auseinandersetzen. Was passiert aber, wenn man mit der Erstellung eines Testamentes oder einer anderen letztwilligen Verfügung zu lange gewartet hat und nun geistig eingeschränkt ist, beispielsweise durch eine Demenz? Kann man dann noch ein wirksames Testament erstellen?
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